AfD scheitert erneut vor Gericht: Verfassungsschutz muss Extremismuspotenzial nicht korrigieren
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Die AfD hat eine weitere juristische Niederlage im Streit um ihre Einstufung im Verfassungsschutzbericht 2022 erlitten. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied, dass das Bundesinnenministerium das „extremistische Personenpotenzial“ wie erfolgt benennen darf. Die AfD hatte dies als unhaltbar bezeichnet. 27.02.2025, 18:03 Uhr WhatsApp Facebook X WhatsApp Facebook X LinkedIn Xing Mail Pocket Share-Optionen öffnen Share-Optionen schließen Mehr Share-Optionen zeigen Mehr Share-Optionen zeigen WhatsApp Facebook X LinkedIn Xing Mail Pocket